Welche Voraussetzungen müssen Sie als Existenzgründer erfüllen?In den ersten fünf Jahren nach dem amtlichen Gründungstag (Ihrer Existenzgründung) können Sie dieses Förderprogramm Gründercoaching Deutschland in Anspruch nehmen. Verpassen Sie also bitte nicht diese wichtige Zeitspanne. Die Fachkompetenz für Ihre selbstständige Tätigkeit oder Ihre Gewerbebranche bringen Sie bereits mit, sonst hätten Sie sich nicht selbstständig gemacht. Ihr Betriebssitz ist in Deutschland. Wenn Sie aus ALG I oder aus ALG II (also aus Arbeitslosigkeit) gestartet sind, dann haben Sie ausschließlich im ersten Gründungsjahr die Möglichkeit einen Beratungszuschuß von 90 % zu erhalten! Der maximal Zuschuss beträgt 3600 € .Über Ihre genaue Zuschusshöhe wird Sie Ihr Gründungsberater Ihres Vertrauens aufklären. Für alle anderen Gründungen und für Jungunternehmen, die sich bereits im zweiten bis fünften Jahr nach Gründung befinden, besteht die Möglichkeit einen Beratungszuschuß zwischen 50 % bis 75 % (neue Bundesländer und Region Lüneburg) zu erhalten. Über Ihre genaue Zuschusshöhe wird Sie Ihr Gründungsberater Ihres Vertrauens aufklären. Deutschland hat ein hohes Interesse an stabilen und erfolgreichen Unternehmen.Insoweit ist das Engagement in Jungunternehmen, das zu diesem Beratungsförderungsprogramm geführt hat, verständlich, nachvollziehbar und wirtschaftlich richtig. Nutzen Sie deshalb bitte Ihre Möglichkeiten und Chancen, die diese Beratungsförderung Ihnen anbietet, um langanhaltend und nachhaltig Ihr Unternehmen an Ihrem Markt zu positionieren und damit Ihren Arbeitsplatz zu sichern. Und wer weiß, vielleicht gelingt es Ihnen in absehbarer Zeit weitere Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen zu schaffen, um dem Auftragsvolumen gerecht zu werden.
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Voraussetzungen