Hinweise zum Coachingvertrag für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit

Was sollte beim Coachingvertrag beachtet werden?

Schließen Sie bitte erst nach erfolgreicher Antragsannahme und schriftlicher Zusage der KfW den Coachingvertrag mit dem Gründungsberater Ihres Vertrauens ab (unterschreiben). Die KfW Bankengruppe hat dazu einen Mustervertrag für alle Berater zur Verfügung gestellt.

Beachten Sie bitte, dass der Vorteil dieses Mustervertrages darin liegt, dass sichergestellt wird, dass alle erforderlichen Regelungen auch vereinbart sind, damit die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Gründungsberater den Vertrag innerhalb von 8 Wochen nach Bewilligung des Antrages/Zusage der KfW abschließen! Auf keinen Fall davor!

Bewahren Sie Ihren Vertrag sehr gut auf, denn diesen müssen Sie auf Verlangen der KfW Bankengruppe vorzeigen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre.

Da Sie aber sowieso viel längere Aufbewahrungsfristen hinsichtlich Ihrer Buchhaltungsbelege einzuhalten haben, empfehlen wir in diesem Zusammenhang dringend, den Vertrag in Ihrer Buchhaltung zum Zahlungsbeleg abzuheften.

Wichtig ist auch, dass das Coaching erst beginnen darf, wenn der Vertragsabschluss getätig wurde.

Im Coachingvertrag finden Sie neben den allgemeinen Vertragsparteien, die Leistungsbeschreibung, also den vereinbarten Coachinginhalt und die Honorarregelungen.

Fragen Sie Ihren Gründungsberater ob er einer Teilabtretung des Honorars zustimmt.

Im besten Fall wäre bei Zustimmung Ihres Gründungsberater nur Ihre Eigenbeteiligung und ggf. der Gesamtmehrwertsteuerbetrag (den Sie ggf. per Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten), während der Coachinglaufzeit zu entrichten.

Die KfW Bankengruppe zahlt den abgetretenden Restbetrag des Honorars, nach Vertragslaufzeit, direkt an Ihren Gründungsberater aus, statt an Sie.

Achtung! Buchhalterisch steuerrechtlich ist auch dieser abgetretende Honorarteil von Ihnen bezahlt worden, insoweit muss auch bei einer Abtretung, der komplette Honorarbetrag in Ihrer Buchhaltung wiederzufinden sein! Fragen Sie Ihren Gründungsberater, was dabei von Ihnen konkret zu berücksichtigen ist.

 
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