Hinweise zur Antragstellung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit

Bitte beachten Sie, dass sich zum 01. April 2011
das Verfahren der Antragstellung verändert hat.

Neben den allgemeinen Daten zum Antragsteller und Unternehmen, sind jetzt auch die „Angaben zum Gründungsberater“ mitzuteilen.

Das ist neu. Nunmehr sollen Sie den Gründungsberater Ihres Vertrauens für ein gemeinsames Coaching bereits im Antrag mitteilen.

Diese neue Vorgehensweise hat zur Folge, dass Sie jetzt frühzeitig Ihren Gründungsberater suchen müssen. Das ist sehr sinnvoll.

So erhalten Sie bereits vor Antragstellung ein individuelles Kennenlerngespräch. Ihr Gründungsberater wird sich von Ihnen über Ihre Gründungssituation informieren lassen und Sie können Ablauffragen stellen.

Wichtig ist, dass das Leistungsangebot dem entspricht, was Sie suchen und das die „Chemie“ zu Ihrem Gründungsberater stimmt. Ohne Probleme können Sie auch mehrere Gründungsberater aufsuchen, um den Gründungsberater Ihres Vertrauens ausfindig zu machen.

Ihr Gründungsberater wird Ihnen auch mitteilen, wer Ihr Regionalpartner für die Antragstellung ist. Ferner hilft er Ihnen bei Fragen zum Antrag und ist Ihnen auch sonst gerne behilflich, damit Sie schnell und unproblematisch in Ihr Gründercoaching starten können.

Ihr zuständiger örtlicher Regionalpartner ist für Ihre Antragstellung zuständig. Der Regionalpartner ist übrigens von Ihrem Bundesland vorgeschlagen worden. Dieser Regionalpartner ist die Antrag annehmende Stelle und spricht der KfW eine Empfehlung für Ihren Antrag aus.

Die KfW Bankengruppe entscheidet auf der Basis der Empfehlung des Regionalpartners und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über Ihren Antrag. Auf die Gewährung des Beratungszuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

 
Gründercoaches Deutschland auf Xing
Gründercoaches auf Facebook
Gründercoaches auf Twitter